I. Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
       von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
       und Lieferungen des Hotels.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
        zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels,
        wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
    3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
        schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
        Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
    2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
        haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
        für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
        Erklärung des Dritten vorliegt.
    3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn
        der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
        Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
        Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder
        grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
       und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
        weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
        Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
    3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
       Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate
        und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis,
        so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
    4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen
        der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder
        der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
    5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung
       ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig
        zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt,
        die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw.
        bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5%
        über dem Basiszinssatz zu verlangen.
        Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung
        der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder
        Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können
        im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
    7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen über
        einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. 

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) und
     Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

    1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf
       der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis
        aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
        nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels
        zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden,
        wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist,
        oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
    2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
        vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
        ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
        Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
        sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt,
        sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
    3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen
        aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
    4. Dem Hotel steht es frei,  die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen
        und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
        Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises
        für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
        dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Fundsachen
    1. Zurückgelassene Gegenstände des Gastes werden bis zu 6 Monaten aufbewahrt.
       Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen

VI. Rücktritt des Hotels
    1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
        schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
        vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
        gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht
        zum Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung
        auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
        so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
        außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

            -        höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
                     des Vertrages unmöglich machen;

            -        Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
                     z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

            -        das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
                     der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
                     das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,
                     ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

            -        ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

    4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
        Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 13.00 Uhr
       geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung
        des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50%
        des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
        Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei,
        nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch
        auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VIII. Haftung des Hotels
    1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
        Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden
        aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung
        zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
        des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
        vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
        Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
        wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
        Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
        Schaden gering zu halten. Eine Haftung des Hotels für Fremdleistungen dritter besteht nicht.
        Bietet das Hotel darüber hinausgehende Leistungen an, so entfällt auch die Haftung bei Fremdleistungen dritter.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen,
        das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 2.000, sowie für Geld, Wertpapiere und
        Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert bis zu € 20.000
        im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
        Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
        Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
        Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
    3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
        zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
        Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge
        und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
        Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
    4. Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit grösster Sorgfalt auszuführen.
        Schadensersatzansprüche aus Unterlassung bzw. auf Grund von techn. Versagen
        sind jedoch ausgeschlossen.
        Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
        Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
        Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIIII. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
        für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden
        sind unwirksam.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr
        der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt
        und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin.
    4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam
        oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
        Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Impressum:

Hotel Domus Garni GmbH – AG Charlottenburg – HR Nr. B45050 – StNr. 27/22/1864 – GSF Robert B. Hulsing
 
BERLIN

Tel. (030) 88 03 44 - 0 · Fax (030) 88 03 44 - 44
E-Mail info@hotel-domus-berlin.de

HOTEL DOMUS garni GmbH · Uhlandstr. 49 · 10719 Berlin - Wilmersdorf 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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